1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die AGB´s unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem BGB und dem HGB. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
2. Angebot
Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung verbindlich; bei Lieferungen ohne vorherige Auftragsbestätigung ersetzt die Rechnung die Auftragsbestätigung.
3. Preise
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise bzw. die vereinbarten Preise in € oder der in Deutschland gültigen Währung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Lieferung
Bei unseren Servicevertragspartnern erfolgt die Lieferung frei Haus. Einzellieferungen oder Lieferungen ins Ausland erfolgen unverzollt ab Lager Bottrop. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt dem Lieferanten vorbehalten, falls der Abnehmer nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Bestimmung trifft. Wir sind berechtigt Mehr- oder Minderlieferungen vorzunehmen. Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt, die hinsichtlich der Rechnungsstellung als eigenes Geschäft gelten. Schadenersatzansprüche des Abnehmers wegen verspäteter Erfüllung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen.
5. Zahlung
Die Berechnung erfolgt am Tage des Versandes oder der Abholbereitschaft. Rechnungen sind zahlbar sofort ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Nachlässen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei verspäteter Zahlung oder bei Stundung werden Zinsen mit 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Im Falle der Abtretung unserer Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung sind sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 30-34, 65760 Eschborn, zu leisten. Auch unser Vorbehaltseigentum ist in diesem Falle auf die VR FACTOREM GmbH übertragen. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder Rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Ware geht erst nach der Bezahlung unserer sämtlichen zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen auf den Käufer über. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle ihm zustehenden Forderungen einschließlich Saldenforderungen und Kontokorrentvereinbarungen aus einem Verkauf der Vorbehaltsware an den Lieferanten sicherheitshalber ab. Die Abtretung beschränkt sich der Höhe nach auf den zu diesem Zeitpunkt zugunsten des Lieferanten bestehenden Saldos. Die gelieferte Ware darf ohne Zustimmung des Lieferanten weder verpfändet, noch sicherungsweise übereignet werden. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Abnehmer auf das bestehende Eigentum hinweisen, den Lieferanten unverzüglich benachrichtigen und jede, zur Wahrung von dessen Rechten erforderliche Hilfe leisten.
7. Gewährleistung, Haftung
Der Abnehmer ist zur sofortigen Wareneingangskontrolle verpflichtet. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Rügen können wir nach unserer Wahl die mangelhafte Ware zurückfordern und den Kaufpreis erstatten oder Ersatz liefern. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ware für die wir Ersatz geliefert haben, geht in unser Eigentum über. Unsere Angaben zum Liefergegenstand, zum Verwendungszweck usw. sind als annähernd zu betrachten, sie sind Beschreibung bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Für alle Gewährleistungsansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist.
8. Sonstiges
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Firma Heib-Service e.K., Wilhelm-Tenhagen-Str. 12, 46240 Bottrop. Bei allen sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Bottrop oder bei an VR-Factoring abgetretenen Forderungen Frankfurt am Main. Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.